Steinschlag

Was manche aber nicht wissen: Was als kleiner Steinschlag beginnt, kann sich ganz plötzlich - zum Beispiel beim Überfahren eines Schlaglochs - zu einem großen Riss in der Scheibe ausweiten.

Eine gesprungene Scheibe bedeutet deshalb für die Insassen eine nicht unerhebliche Gefährdung Ihrer Sicherheit - dies gilt insbesondere bei einem Unfall.

Die Kosten für fachgerecht ausgeführte Scheibenreparaturen werden von Ihrer Versicherung komplett übernommen, wenn eine Teilkaskoversicherung vorliegt.

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(Zuletzt geändert am 18.12.2018)
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