Steinschlag
Was manche aber nicht wissen: Was als kleiner Steinschlag beginnt, kann sich ganz plötzlich - zum Beispiel beim Überfahren eines Schlaglochs - zu einem großen Riss in der Scheibe ausweiten.
Eine gesprungene Scheibe bedeutet deshalb für die Insassen eine nicht unerhebliche Gefährdung Ihrer Sicherheit - dies gilt insbesondere bei einem Unfall.
Die Kosten für fachgerecht ausgeführte Scheibenreparaturen werden von Ihrer Versicherung komplett übernommen, wenn eine Teilkaskoversicherung vorliegt.